Onlineschulungen bei imnav®

12. November 2009

Mit der Onlineschulung der imnav®, dem kostenfreien Immobilienberechnungsportal, sparen Sie sich als Makler oder Finanzdienstleister nicht nur sehr viel Zeit, sondern Sie haben zudem die Möglichkeit, sich effizient und ganz bequem von zu Hause aus fortzubilden. Wir bieten Ihnen eine breite Palette an interessanten Schulungsthemen aus allen Sparten rund um die Immobilien und den Verkauf an. Lassen Sie sich die für Sie interessantesten Themen in nur ca. einer Stunde näher bringen und überzeugen Sie sich selbst von unserem effizienten Onlineschulungssystem!

Themenübersicht der aktuellen Onlineschulungen finden Sie unter: http://www.imnav.de/immobilie/seien-sie-online-unser-gast.html

Unternehmensvorstellung imnav® als Film

10. November 2009
Unternehemensvorstellung eLearninf imnav.de

Unternehemensvorstellung imnav.de

Die RAS GmbH Rente aus Stein hat in Zusammenarbeit mit der Fonds Finanz Maklerservice GmbH einen “Wir über uns” Film für das Immobiliennavigationsportal imnav® produziert. Dieser erläutert ausführlich die Ziele sowie die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit der imnav® dem ersten kostenfreien Berechnungs- portal für Anlageimmobilien.

Unter folgenden Links ist der Film anzusehen:

Film auf imnav®: http://www.imnav.de/immobilie/e-help/alles_ueber_imnav.html

Film auf Fonds Finanz Maklerservice GmbH: http://fondsfinanz.de/film/v63542458/dsl

Gratis Training – Verdreifachung des Geschäftsvolumens ohne Kaltakquise

9. November 2009

beyreuther-training.de – Ein Novum im Bildungsmarkt – Gratis-Training von Beyreuther Training an sechs Standorten Bundesweit – Verdreifachung des Geschäftsvolumens ohne Kaltakquise.

Fortbildung ist teuer. Eine qualifizierte Fortbildung erhöht den persönlichen Marktwert. Gerade in Krisen ist das ein wichtiger Faktor. Doch wie investiert man in das richtige Training? Schließlich kauft man die Katze im Sack, wenn man den Trainer nicht kennt. Beyreuther Training macht Schluss damit! Carsten Beyreuther fordert mehr Transparenz vom Bildungsmarkt und geht mutig voran: Neu und einzigartigartig ist sein Gratis-Test-Angebot. Gäste dürfen bei Beyreuther Training einen Tag lang kostenfrei trainieren. Sie können aus 37 Trainingsmodulen frei auswählen. Gerade in Zeiten knapper Kassen ist das mehr als reizvoll. Die Transparenz von Beyreuther Training kommt gut am Markt an. Viele Teilnehmern haben das Gratis-Test-Training von Beyreuther Training bereits wahrgenommen und berichten über ihre Erfahrungen online in Videos: www.beyreuther-training.de

Beyreuther fordert mehr Transparenz im Bildungsmarkt

Sein Gratis-Test-Angebot unterscheidet Beyreuther Training von seinen Mitbewerbern. Gäste können die Beyreuther-Seminare ohne Verpflichtung testen. Der Gründer und Trainer Carsten Beyreuther räumt mit alten Kamellen auf: „Viele Trainer scheuen das Risiko. Sie trainieren Telefon-Akquise, telefonieren aber nicht live im Seminar. Genauso wollen sie keine Gratis-Leistungen geben. Bei mir ist das anders: Ich möchte durch transparente und glaubwürdige Leistungen überzeugen, dass sich die Investition für Teilnehmer in meine Trainings rechnet.” Dieses Novum wird den Weiterbildungsmarkt zweifellos verändern. Denn viele Trainer verweigern Gratisleistungen. Carsten Beyreuther will seine Seminar-Teilnehmer noch erfolgreicher im Verkauf machen. „Menschen, die einfacher, öfter und mehr verkaufen möchten, sind herzlich eingeladen, einen Tag lang kostenfrei live dabei zu sein.”

Vertriebserfolg beginnt im Kopf

Carsten Beyreuther vermittelt eine Leichtigkeit im Verkauf, die den Erfolg magisch anzieht. Seine Vision sind „Menschen ohne Altlasten”. Er animiert, einschränkende Sabotage-Programme zu entkräften und durch gewinnbringende Maxime zu ersetzen. „Ihr Vertriebserfolg basiert auf einer selbstbewussten Persönlichkeit. Kreieren Sie Ihren Erfolg – genau da, wo Sie gerade sind. Verkaufen Sie da, wo andere längst aufgeben. Erreichen Sie eine Verkaufsquote, von der andere nur träumen. Denn Verkäufer, die ohne Angst, Druck oder Hemmungen agieren, sind einfach erfolgreicher.” Teilnehmer in seinen Seminaren lernen, wie man mit minimalem Aufwand maximale Ergebnisse erzielt. Konkret: wie sie ganz einfach, leicht und sicher neue Kunden gewinnen.

Mehr über Beyreuther Training

Der Gründer und Inhaber Carsten Beyreuther zählt zu den Top-Trainern für Manager, Führungskräfte und Verkäufer. Der Verkaufstrainer führt bundesweit mehr als 220 offene Verkaufstrainings durch. Sein Branchenschwerpunkt liegt in der Finanzdienstleistung. Der Top-Experte für kybernetische Verkaufstechniken arbeitet mit einem einzigartigen Methoden-Mix aus NLP, klinischer Hypnose und therapeutischer Kurzzeittherapie. Seit 1992 hat Beyreuther seine kybernetischen Verkaufswerkzeuge in 37 unterschiedlichen Trainingsmodulen erfolgsorientiert entwickelt. Mehr als 21.000 zufriedene Teilnehmer haben ihn bereits erlebt. Der Firmensitz ist in Berlin, weitere Standorte sind in: Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt und Neuss.

Mehr zum Training unter: www.beyreuther-training.de

GRATIS Training: Sensationelle Zusatzgeschäfte bei Bestandskunden Verdreifachung des Geschäftsvolumens ohne Kaltakquise
Stell dir vor, es gäbe eine Gesprächstechnik, mit der du den Gewinn mit Bestandskunden aus dem Handgelenk heraus verdreifachst, eine Technik, mit der du überall dort Zusatz- und Querverkäufe platzierst, wo andere scheitern: würde dich so ein Werkzeug interessieren? Stell dir mal vor, was das für deine finanzielle Zukunft bedeutet! Wir telefonieren LIVE und liefern dir noch im Training die Beweise.

Termine 2009 zum GRATIS Training: 17-11-2009 in Ismaning , 20-11-2009 in Stuttgart , 24-11.2009 in Neuss , 27-11-2009 in Darmstadt , 01-12-2009 in Hamburg und am 04-12-2009 in Berlin.

Link zur Anmeldung: www.beyreuther-training.de

Die Absicherung der Mieteinahmen!

8. November 2009

Die Absicherung gegen Mietausfälle beginnt bereits mit der Auswahl des richtigen Mieters. Auch ein bestehendes Mietverhältnis ist erfahrungsgemäß keine Garantie für die Zukunft: Verschuldung, Arbeitslosigkeit oder familiäre Probleme können Ursachen für Mietausfälle sein. Berater von Kapitalanalgeimmobilien wünschen sich für die Vermietung Zahlungssicherheit gegenüber Ihren Kunden!

Mietausfall.de, die Nr. 1 in Deutschland in der Absicherung gegen Mietausfälle, zählt bereits über 30.000 interessierte Vermieter. Mietausfall.de bietet Entscheidungshilfen zur Auswahl neuer Mieter und finanzielle Sicherheit für den Fall, dass der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietverhältnis nicht nachkommt.

Risikoeinschätzung von Experten zur Auswahl des Mieters

Die Auswahl des „richtigen“ Mieters ist der erste Schritt zur Absicherung gegen künftige Mietausfälle. Mietausfall.de bietet Ihnen eine umfangreiche Risiko- und Bonitätseinschätzung, das Prüfungsergebnis kann für die Auswahl eines Mieters oder zur weiteren Gestaltung des Mietverhältnisses von hohem Wert sein.

Sichern Sie heute die “Zukunft” Ihrer Kunden bei Kapitalanlage – Immobilien

Bei neuen und bereits bestehenden Mietverhältnissen brauchen Vermieter finanzielle Sicherheit bei den Mietzahlungen. Mietausfall.de bietet einen langfristigen Mietausfall-Schutz zu fairen Konditionen. Mit einem individuellen Jahresbeitrag, der sich nach dem Vertragsumfang (gewählte Absicherungsdauer) und nach der jeweiligen Nettomiete richtet, können Vermieter ihre Mieteinkünfte wirksam absichern. Begleicht ein Mieter dann seine Mietschuld nicht, kommt Mietausfall.de für den Zahlungsausfall auf. Rückständige Mietforderungen werden dabei einfach an Mietausfall.de abgetreten. Im Gegenzug erstattet Mietausfall.de den offenen Forderungsbetrag zu 100 Prozent.

Der schnelle Weg zum Schutz für Ihren Kapitalanleger

Die Absicherung eines Mietverhältnisses gegen Mietforderungsausfälle ist einfach: der Vermieter (Kapitalanleger) füllt den Antrag zum Factoringvertrag aus und sendet ihn an die readyfact Deutschland GmbH (Mietausfall.de). Dort werden die Daten und der Antrag geprüft. Der Factoringvertrag kommt zustande, sobald der Antrag von Mietausfall.de angenommen wird. Darüber wird der Vermieter unverzüglich schriftlich informiert.

Absicherung gegen Mietausfall

Absicherung gegen Mietausfall

Kontaktdaten zu Mietausfall.de

readyfact Deutschland GmbH
Service und Vertrieb
Königsallee 106
40215 Düsseldorf

Homepage: www.mietausfall.de

Informationsveranstaltungen im Monroe Park

8. November 2009

American Diner im Monroe Park

Erleben Sie live, bei american snack, coke and beer wie es sich anfühlt im Monroe Park zu leben. Dazu erfahren Sie als Berater für Ihren Kunden alles rund um dieses faszinierendste Denkmal-Wohnobjekt Europas und wie Sie dem Finanzamt und Inflation ein Schnippchen schlagen können.

Der Initiator läd Sie ein, in die Musterwohnung des Monroe Parks, Billy-Wilder-Promenade 34, 14167 Berlin zu einem Infoevent. Ein kurzer Einblick in die Thematik Sachwerte ist der Einstieg. Danach liegt der Schwerpunkt auf den Fragen: Warum Berlin? Warum Denkmalschutz? Warum ist der Monroe Park genau das richtige Objekt zum jetzigen Zeitpunkt? Da die Teilnehmerzahl auf maximal 15 Personen beschränkt ist, bittet der Veranstalter um kurzfristige Anmeldung per E-Mail.
Im Anschluss servieren der Veranstalter des Events Ihnen American Sandwiches, Prosecco, Beer and Coke.

Aktuelle Termine zum American Diner im Monroe Park: 13-11-2009 , 18-11-2009, 04.12-2009  (19:00 – 21:15 Uhr)

Link zur Homepage des Veranstalters: http://www.metropole-marketing.de/termine/categoryevents/4-monroe-park-infoevent

Denkmalabschreibung

8. November 2009

Steuerliche Grundlagen und Ziele

Steuerliche Förderung für Baudenkmäler und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen (“Denkmalabschreibung” genannt, siehe §§ 7 h,i und 10 f EStG).

Für die wirklich letzte Steueroase am Immobilienmarkt bietet der Staat bei unter Denkmalschutz (Baudenkmal §7i) stehenden oder in förmlich ausgewiesenen Sanierungsgebieten (§7h) liegenden Immobilien, eine hohe steuerliche Sonderabschreibungsmöglichkeit. Hierdurch sollen zusätzliche Anreize geschaffen werden in kulturgeschichtlich und städtebaulich wichtigen Kulturdenkmalen zu investieren!

Wie funktioniert die Denkmalabschreibung?

Das Einkommensteuergesetz gewährt sowohl demjenigen, der eine denkmalgeschützte Immobilie als Kapitalanlage (also zur Vermietung) erwirbt als auch demjenigen, der sie zur Eigennutzung erwirbt, hohe steuerliche Vorteile.

Die Höhe der steuerlichen Vorteile bestimmt sich in erster Linie durch die Höhe des Anteils am Kaufpreis einer Immobilie, der auf die Sanierung entfällt. Dieser Sanierungsanteil kann 70% und mehr des Kaufpreises ausmachen.

Wer kann die Denkmalabschreibung nutzen?

Den Sanierungsanteil kann jeder Steuerpflichtige bei der Ermittlung seiner individuellen Einkommensteuerlast geltend machen. Voraussetzung ist lediglich, dass der Erwerb der Immobilie vor Beginn der Sanierung erfolgt und der Immobilienerwerber in der Bundesrepublik Deutschland steuerlich veranlagt wird.

Für Kapitalanleger, die eine Immobilie zur Vermietung erwerben, ist der Sanierungsanteil vollständig über 12 Jahre abzuschreiben. Die Denkmalabschreibung beträgt in diesem Fall in den ersten 8 Jahren jeweils 9% des Sanierungsanteils und in den darauf folgenden 4 Jahren jeweils 7%.

Wird der Erwerb über ein Darlehen finanziert, können zusätzlich auch noch die Schuldzinsen des Darlehens steuerlich geltend gemacht und mit der Miete verrechnet werden.

Für Eigennutzer bietet die Denkmalabschreibung ebenfalls hohe Steuervorteile. Sie haben die Möglichkeit, 10 Jahre lang 9% des Sanierungsanteils als Denkmalabschreibung geltend zu machen – in Summe also 90%!

Hierdurch bieten sich interessante Optionen beim Erwerb einer Immobilie. So kann die Immobilie möglicherweise größer ausfallen als ursprünglich geplant. Oder aber das notwendige Darlehen wird mit höheren Raten und somit schneller getilgt. Viele Banken honorieren das schnelle Tilgen mit einem zusätzlichen Zinsvorteil.

Wie rechnet sich die Denkmalabschreibung für Sie persönlich?

Diese Frage kann Ihnen nur Ihr Steuerberater exakt beantworten. Sie können aber gerne von Ihrem Berater eine steuerliche Berechnung anfordern mit der Sie annähernd ermitteln, wie stark sich der Effekt in Ihrer Vermögensplanung auswirken kann – und wie attraktiv der Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie ist.

Gesetzliche Grundlagen der Denkmalabschreibung

Die gesetzlichen Grundlagen für die Denkmalabschreibung liegen im deutschen Einkommensteuergesetz. Die §§ 7h und 7i EStG regeln die Dauer und Höhe der Abschreibung für Kapitalanleger und der § 10f EStG enthält im Grunde die gleiche Regelung für Eigennutzer. Unterschied ist hier die Höhe und Dauer der Abschreibung für Kapitalanleger und Eigennutzer. Der Kapitalanleger kann über 12 Jahre den gesamten Sanierungskostenanteil abschreiben, der Eigennutzer hingegen über 10 Jahre 90%.

Wann kann ein Gebäude erhöht abgeschrieben werden?

Der Gesetzgeber unterscheidet bei der Denkmalabschreibung zwischen „echten” Denkmalgebäuden, die in der örtlichen Denkmalliste eingetragen sind und Gebäuden in sogenannten „Sanierungsgebieten”.

Einzelgebäude können vom Denkmalamt aufgrund besonderer gestalterischer oder architektonischer Merkmale als Denkmal eingestuft und in die örtliche Denkmalliste aufgenommen werden. In diesem Fall ist der § 7i EStG die Anspruchsgrundlage für die Geltendmachung der Denkmalabschreibung.

Sanierungsgebiete sind dadurch gekennzeichnet, dass für den Altbaubestand – auch wenn er im Einzelfalle nicht die Kriterien für ein Baudenkmal erfüllt – eine Förderungswürdigkeit durch die Denkmalabschreibung anerkannt wird. Hintergrund hierfür ist der Wunsch, die Bewohnbarkeit innerstädtischer Quartiere, speziell in den neuen Bundesländern, nach aktuellem Standard herzustellen.

Worauf wird die Denkmalabschreibung berechnet?

Wesentliche Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung in beiden Fällen ist, dass der Käufer die Immobilie vor Beginn der Sanierung erwirbt. Grundsätzlich ist nie der gesamte Kaufpreis der Immobilie Grundlage zur Berechnung der Abschreibung, sondern lediglich der Anteil des Kaufpreises, der auf die Sanierung entfällt. In vielen Fällen macht der Sanierungsanteil oft über  70% des Kaufpreises aus.

Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2010

6. November 2009

Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie für Ihren Kunden vom Finanzamt verschiedene steuerliche Abzugsbeträge und für seine voraussichtlichen Aufwendungen einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung kürzt dann der Arbeitgeber Ihres Kunden den Bruttoarbeitslohn um den monatlichen Freibetrag und berechnet nur vom gekürzten Bruttoarbeitslohn des Kunden die Lohnsteuer. So zahlt Ihr Kunde mit einem Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte schon während des Jahres weniger Solidaritätszuschlag, weniger Lohnsteuer und auch weniger Kirchensteuer.

Am besten Ihr Kunde stellt den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung bereits nach Erhalt der Lohnsteuerkarte noch vor Beginn des neuen Kalenderjahres oder spätestens in den ersten Monaten des neuen Jahres 2010. Dann zahlt Ihr Kunde bereits ab Januar oder dem Zeitpunkt der Abgabe weniger Lohnsteuer.

“Normaler Antrag”

Der 6.Seitige “normalen” Antrag: Dieses Formular wird ausgefüllt, wenn Ihr Kunde zum ersten Mal einen Antrag stellt oder einen höheren Freibetrag haben möchte. Das Formular ähnelt in weiten Bereichen den Formularen für die Einkommensteuererklärung. Download des Formulars für den normalen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung hier.

“Vereinfachter Antrag”

Der 2.Seitige “vereinfachte” Antrag: Dies ist das Formular für „Wiederholerkunden“, die bereits im Vorjahr einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gestellt haben und einen gleich hohen oder geringeren Freibetrag als im Vorjahr beantragen wollen. Auch wenn Ihr Kunde nur die Zahl der Kinderfreibeträge ändern lassen möchte, genügt dieser vereinfachte Vordruck.für die Beantragung. Download des Formulars für den vereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung hier.

Ich wünsche viel Erfolg beim Ausfüllen.

Hallo Freunde der Immobilie als Kapitalanlage!

6. November 2009

Willkommen bei einem Blog rund um die Immobilie als Kapitalanlage, die sogenannte Rente aus Stein!  Dieser Blog ist der Internetseite imnav.de der kostenfreien Immobilienberechnungsplattform angeschlossen und wird über die aktuellen Veränderungen der imnav.de sowie anderen Gegebenheiten rund um die Immobilie berichten.

So  – jetzt nichts wie ran ans Bloggen!